Anerkennung von Berufsausbildungen
Pflegeberufe
Nostrifikationen in den auf der Homepage des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (link) angeführten Berufen (insbesondere Heimhilfe, Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz) werden für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte aus der Ukraine mit Aufenthaltsort Steiermark entsprechend den dafür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Terminvereinbarungen sind über die E-Mail-Adresse: gesundheitsberufe-nostri@stmk.gv.at möglich.
Nostrifikationen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) werden für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte aus der Ukraine mit Aufenthaltsort Steiermark an der Fachhochschule Joanneum (University of Applied Sience) in Graz durchgeführt.
Kontakt: Mag. (FH) Katrin Stindl, +43 316 5453 - 8848, nostrifizierung@fh-joanneum.at
https://www.fh-joanneum.at/international/services/nostrifizierung-auslaendischer-studienabschluesse/
Hinweis:
Gemäß § 3a Abs. 7 GuKG dürfen pandemiebedingt bis Ende 2022 Personen ohne die grundsätzlich vorgesehene Ausbildung für unterstützende Tätigkeiten in der Basisversorgung (UBV) herangezogen werden. Voraussetzung dafür sind Anleitung und Aufsicht gemäß dem GuKG sowie grundsätzliche Sprachkenntnisse.