Zuverdienst in der Grundversorgung
Die Grundversorgung ist eine Leistung für vertriebene Personen und Personen auf der Flucht, wenn diese hilfsbedürftig sind. Wenn diese Personen Arbeiten und somit ein Einkommen haben, müssen sie dies bei der Behörde melden und wenn dieses Einkommen eine bestimmte Höhe überschreitet, wird die Grundversorgungsleistung reduziert.
Dabei gilt in der Grundversorgung ein Freibetrag von € 110,- bei individueller Unterkunft bzw. € 142,- bei organisierter Unterkunft pro Monat, der sich pro unterhaltsberechtigter Person der Kernfamilie (Ehepartner*in und/oder Kinder) um € 80,00 pro Monat erhöht, ohne dass es Auswirkungen auf die Grundversorgung hat. Nur der darüber hinausgehende Betrag wird von der Grundversorgung abgezogen.
Um die Arbeitsmarktintegration zu erleichtern, wird bei Vertriebenen zusätzlich eine 65:35 Aufteilung vorgenommen. Das bedeutet für jeden Euro Zuverdienst über dem Freibetrag werden € 0,65 auf die GVS-Leistungen angerechnet und € 0,35 behält der/die Vertriebene.
Hier ein Berechnungsbeispiel für eine Familie mit einem Einkommen von € 510,-
Die Familie besteht aus einer Frau und ihren beiden minderjährigen Kindern.
Grundversorgungsleistungen in einer individuellen Unterkunft (privat):
€ 260,- Verpflegsgeld für Erwachsene plus € 290,- Verpflegsgeld für 2 minderjährige Kinder plus € 330,- Mietunterstützung, somit erhält die Familie gesamt € 880,- Grundversorgungsleistungen.
Der Grundversorgungsleistung wird nun das Einkommen minus Freibetrag gegenübergestellt.
Der Freibetrag beträgt bei diesem Beispiel € 110,00 für die Frau und € 80,00 für jedes ihrer beiden minderjährigen Kinder. Sie kann also insgesamt monatlich € 270,00 verdienen, ohne dass es Auswirkungen auf die Grundversorgung hat.
Dabei ist zu beachten, dass als Berechnungsgrundlage des Einkommens das Nettoeinkommen plus dem anteiligen monatlichen Urlaubs- und Weihnachtsgeld herangezogen wird.
Nettoeinkommen x 14 : 12 = Berechnungsgrundlage
Berechnung für dieses Beispiel daher:
Einkommen € 510,- monatlich x 14 Monate : 12 = Berechnungsgrundlage € 595,- minus € 270,- Freibetrag = anrechenbares Einkommen in Höhe von € 325,-. Hiervon werden 65% auf die Grundversorgungsleistung angerechnet (€ 211,25), es bleiben € 668,75,- Rest.
Verbindliche Berechnungen können nur im Referat Flüchtlingsangelegenheiten durchgeführt werden. Es kann auch aufgrund der Familien- und/oder Wohnsituation zu unterschiedlichen Leistungsansprüchen kommen.
Anfragen schicken Sie bitte per Mail mit den Daten der betroffenen Person und dem zu erwartenden Einkommen an die Mailadresse: zuverdienst-gvs@stmk.gv.at