Suche nach Gasteltern für Flüchtlingskinder
Information für steirische Gasteltern zur Betreuung von Flüchtlingskindern aus der Ukraine
Die Ukraine wurde in einen furchtbaren Krieg gezogen, Millionen von Zivilist*innen sind auf der Flucht -natürlich besonders dramatisch für alleine geflüchtete, also unbegleitete Minderjährige. Das Land Steiermark sucht daher Gasteltern, Gastelternteile oder Pflegepersonen, die bereit sind, alleine geflüchteten ukrainischen Kindern im Alter bis zu 14 Jahren Schutz und Geborgenheit und ein vorübergehendes Zuhause zur Verfügung zu stellen. Da derzeit noch überhaupt nicht abschätzbar ist, wie lange die Kinder Schutz in Österreich brauchen werden, suchen wir vorerst für die Dauer von jedenfalls 90 Tagen, es wäre aber schön, wenn die Kinder andernfalls auch länger in diesen österreichischen ´Familien auf Zeit´ bleiben könnten.
Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe will und muss das Land natürlich besonders genau auf das Wohl der untergebrachten Kinder achten und weitere Gefährdungen von ihnen fernhalten. Deshalb sind die Kriterien für die Aufnahme von Flüchtlingskindern so hoch wie für die Unterbringung österreichischer Kinder.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern aus der Ukraine sind:
- Wohnsitz in der Steiermark
- ausreichend und adäquater Wohnraum
- Höchstalter 60 Jahre
- gesicherte finanzielle Existenz
- Offenheit, Interesse und Sensibilität für die Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Herkunftskultur mit einer anderen Erstsprache
- Belastbarkeit für die Begleitung eines Kindes, welches besonders viel Zeit, Aufmerksamkeit und Unterstützung braucht
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit pädagogischen Themen und Fluchterfahrungen
- Bereitschaft zur Übernahme von Pflege und Erziehung für das Kind, wobei das Land Steiermark weiterhin Obsorgeträger bleibt
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Einrichtungen wie z.B. für Aus- und Fortbildungszwecke und Unterstützungsangebote
- eventuell Bereitschaft zur dauerhaften Aufnahme des Kindes in der Familie als Pflegeverhältnis im Rahmen der vollen Erziehung, sofern die Minderjährigen nach 90 Tagen nicht in ihre Heimat zurückkehren können oder in andere Unterbringungsmöglichkeiten wechseln
Wenn Sie diese Voraussetzungen mitbringen und sich vorstellen können, ein oder mehrere Kinder (Geschwister) bei sich aufzunehmen, melden Sie sich bitte per Mail bei der E-Mail-Adresse kinderundjugendhilfe@stmk.gv.at und übermitteln folgende Informationen bzw. Unterlagen:
Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse der potentiellen Gasteltern(-teile) sowie Namen, Geburtsdatum und Beziehungsverhältnis zum Gasteltern(-teil) von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
Ärztliches Attest vom Hausarzt/von der Hausärztin von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, ob Sucht, schwere chronische oder psychische Erkrankungen oder andere Auffälligkeiten vorliegen
Kurzbeschreibung Ihrer Lebenssituation (Beruf, Familienstand, Wohnsituation, Anzahl der Kinder etc.)
Einkommensnachweis oder schriftliche Selbstauskunft über die finanziellen Verhältnisse
Die Fachabteilung Soziales und Arbeit des Landes führt zeitgleich zum Nachweis Ihrer Unbescholtenheit Abfragen aus Strafregister-, Sexualstraftäterdatei- und Gewaltschutzdatei sowie zum Nachweis Ihrer Wohnsitzadresse aus dem Melderegister für alle im gemeinsamen Haushalt befindlichen Personen durch.
Nach positivem Ergebnis der Überprüfung aller Unterlagen werden diese an die für Ihren Wohnsitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Stadt Graz) übermittelt. Die Sozialarbeit führt dann bei Ihnen einen Hausbesuch durch und trifft eine vorläufige Einschätzung Ihrer persönlichen Eignung als Gasteltern(-teil).
In einem Schulungsnachmittag für Gasteltern(-teile) erhalten Sie die wichtigsten rechtlichen und fachlichen Informationen für die Aufnahme eines ukrainischen Flüchtlingskindes und über Unterstützungs- und Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe informiert.
Grundsätzlich erhalten Sie, sobald das Kind/die Kinder bei Ihnen untergebracht ist/sind, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des steirischen Pflegekindergeldes (für Kinder unter 12 Jahren € 515,- und über 12 Jahren € 566,- pro Monat und eine einmalige Erstausstattungs- pauschale in der Höhe von € 515,-). Sollten Sie allerdings keine Erstausstattung benötigen bzw. vorübergehend bereit sein, ein Kind unentgeltlich aufzunehmen, ersuchen wir Sie, dies in Ihrer Kurzbeschreibung bekannt zu geben.
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die gebührenfreie Hotline des Landes unter 0800/201010 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr oder kinderundjugendhilfe@stmk.gv.at (link).